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Tatsachen zum Wolf in Schweden

 

Wölfe in Schweden oder Tatsachen über Wölfe in Schweden

 

 

 

Der Schwedische Reichstag hat 170-270 Individuen Wolf als erstrebtes Ziel zur Arterhaltung des Wolfes in Schweden festgelegt. (Die Staatsfläche Schwedens beträgt 450.000km², Deutschland zum Vergleich 357.000km²)

Nach Auskunft von Naturvårdsverket hat die Inventarisierung der Wölfe für das Jahr 2016/2017 gezeigt, dass es ca. 355 lebende Wölfe in Schweden gibt.

Die gesamte Anzahl Wölfe in Skandinavien, inklusive der offiziell bekannt gewordenen toten Wölfe, lag bei 430.

Der Unsicherheitsfaktor (Konfidenzintervall) beträgt bei der Ausgangszahl von insgesamt 355 Wölfen 281- 461.

 

 

Seit 2014 arbeitet Naturvårdsverket mit einem neuen Modell bei der Inventarisierung von Wölfen. Man stützt sich bei der Inventarisierung verstärkt auf DNA Proben. Die früheren Schätzungen der Wolfspopulation basierten in der Hauptsache auf der Anzahl des Nachwuchses. Bei diesen Schätzungen hat man tote Wölfe ( Lizenzjagd, Schutzjagd, Verkehrsopfer) nicht mitgerechnet. Die neue Berechnung der Wolfspopulation wird vorerst nur getestet und man wird sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu äußern welche Art der Berechnung man übernehmen möchte.

Der gesamte skandinavische Wolfsbestand stammt von fünf Wölfen der Finnisch/Russischen Population ab. Die Gefahr der Inzucht besteht. Es gibt allerdings zugewanderte Wölfe die Nachwuchs bekommen haben.

 

In vier Provinzen durfte Wolfsjagd betrieben werden.

Während der Lizenzjagd 2017 wurden insgesamt 25 Wölfe geschossen. Jagdzeit ist vom 2. Januar bis zum 15. Februar. 24 Wölfe wurden bis zum 08.01.2017 geschossen! Der 25. Wolf wurde am 15.02.2017 geschossen. Ein weiterer Wolf wurde geschossen weil er Räude hatte, also 26 Wölfe insgesamt.

Für 2018 beträgt die Zahl der erlaubten Abschüsse 22 Wölfe in fünf Provinzen. Den mehr als 300.00 Jägern in Schweden ist das aber jetzt schon zu wenig, es wird gemeckert.

Diese Zahlen sollen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Schweden die Wilderei ein großes Problem darstellt. Besonders im Winter wenn mit Schneemobilen jeder Winkel des Landes erreicht werden kann, nimmt die illegale Jagd zu. Die Provinzpolizei ist überfordert und unterbesetzt.

 

 

 

 

Schweden ist ein zentralistischer Staat, Stockholm wird als Machtzentrum von vielen Einheimischen aus Mittel- und Nordschweden angesehen. Hier will man sich nichts vorschreiben lassen. Und dies kann man auch mit Waffengewalt durchsetzen.

 

Vor einiger Zeit haben Deutsche Ermittlungsbehörden zusammen mit ihren schwedischen Kollegen das erschreckende Angebot an gewilderten besonders geschützten Tieren erfasst und dokumentiert. Es wurde Hilfestellung geleistet. Aus Schweden dringt schwerlich etwas an die Öffentlichkeit, von staatlicher Stelle ist man bemüht das Bild des vorbildlichen Schweden nicht zu beschädigen. Mit dem Eintritt in die EU 1995 erfuhren die geschützten Arten einen besonderen Rechtsstatus.

 

Die Behörden im Land gehen so weit, für die kommerzielle Vermarktung z.B. von Braunbärfleisch aus Naturentnahme eine EU Bescheinigung (Cites) mit kommerzieller Vermarktungsgenehmigung vorab ausgefüllt zur Verfügung zu stellen, um die Frische des Lebensmittels Braunbärfleisch nicht zu gefährden. So sind auch kommerziell vermarktbar: Braunbärfelle, Luchsfelle und andere Produkte besonders geschützter Arten. Dies kollidiert mit den bestehenden EU Gesetzen. Es ist verboten Naturentnahmen der in Anhang A aufgeführten Arten kommerziell zu handeln.

 

 

 

 

Aber auch vor dem Fell des Wolfes macht man nicht halt. Der höchste Schutzstatus Anhang A hilft ihm da wenig. In Stockholm hat man längst erkannt, dass es wenig Sinn macht sich mit den Nordländern zu überwerfen. Man signalisiert größtmögliches Entgegenkommen.

So haben die Samen auch die Einnahmequelle Wolf entdeckt.

Ihre Ersatzansprüche richten sich nach dem Vorkommen von Vielfraß, Luchs und Wolf und deren Nachwuchs.

 

Bleiben wir beim Wolf.

Die Verjüngung (1 weibl. Tier mit Jungen) von Wölfen im Weidegebiet der Samen wird mit je 500.000 Kronen entschädigt.

Das regelmäßige Vorkommen eines Wolfes wird mit 80.000.- Kronen ersetzt.

Das zufällige Vorkommen eines Wolfes wird mit 35.000.- Kronen ersetzt.

 

Beispiel für das Jahr2016:

Ein Samendorf bekommt für eine (!) Wolfsverjüngung 500.000 Kronen.

Für das regelmäßige Vorkommen von acht Individuen in fünf Samengemeinden gibt es (8 x 80.000 = 640.000) Kronen.

Für das zufällige Vorkommen von 42 Individuen in 22 Samengemeinden ( 42 x 35000= 1.470.000 Kronen) Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!

 

Das bedeutet, es wird je Samengemeinde abgerechnet. Wenn ein Wolf also sein Revier innerhalb mehrerer Samendörfer hat, oder seinen Standort wechselt, wird er je als regelmäßig oder zufällig ökonomisch ersetzt. Der Schadensersatz wird auch dann bezahlt, wenn der Wolf später legal geschossen wird.

Auch der Abschuss, häufig vom Hubschrauber ausgeführt, wird aus Steuergeldern finanziert.

Die Unterstützung für vorbeugende Maßnahmen wird seltener in Anspruch genommen. Von Seiten der Samen ist man der Meinung, dass außer der Schutzjagd, vorbeugende Maßnahmen in der Rentierhaltung nicht durchführbar sind. Den größten Anteil der vorbeugenden Maßnahmen im Jahr 2016 kamen der Schutzjagd zu Gute. Ein geringer Anteil wurde für zusätzliches Füttern sowie Transporte von Rentieren aus Wolfsgebieten benutzt.

 

Im Jahr 2016 bezahlte das Sameting folgenden Ausgleich für Raubtiere:

Für das Vorkommen, also die bloße Anwesenheit von Raubtieren 53.120.000.- Kronen

Für Massentötungen durch Raubtiere ( betrifft Rentiere) 778.000.- Kronen.

Für vorbeugende Maßnahmen 723.000.- Kronen

Für die Inventarisierung der Raubtiere 3.104.000.- Kronen.

Total 57.725.000.- Kronen

Die Rentiergebiete haben sich in den letzten Jahren ausgeweitet.

Das gesamte Rentiergebiet der Samen betrug 1999, 264 621km², im Jahr 2017, 323 843 km²

Dies sind heute fast 72% der Gesamtfläche Schwedens.

Allein in der Provinz Jämtland ist das Rentier - Weidegebiet von 57 140km² auf 112 234 km² ausgeweitet worden.

Bilanz - und Renditedenken auf dem Rücken einer Tierart im Jahre 2017.......

Ein Schelm der böses dabei denkt!

Schutzjagd wird auch in Naturschutzgebieten – Naturreservaten – Nationalparks (!) und dem Weltnaturerbe “Laponia“ bewilligt.

In Rentier - Bewirtschaftungsgebieten ist kein Wolf zugelassen. Nichts desto Trotz werden in jedem Jahr hohe Summen an Ersatz für das Vorkommen des Wolfes vom Sameting ausbezahlt.

In der Zeit zwischen 2007 bis April 2017 sind legal 77 Wölfe in Rentier – Gebieten durch Schutzjagd geschossen worden.

 

Es gibt allerdings großen Zweifel daran, ob die Angaben der durch Wölfe getöteten Rentiere stimmen und ob das Vorkommen von Wölfen oder die Verjüngung, sich immer in den Rentiergebieten befinden. Dies ist jedoch unmöglich zu kontrollieren. Die Angaben der Samen sind häufig nicht deckungsgleich mit den Inventurdaten des Staates. Die Bewilligung der Entschädigungskosten obliegt aber nicht dem Staat sondern dem Sameting, der Samenregierung. Die Einnahmen der Samen durch das Entschädigungssystem für Raubtiere sind mittlerweile ein wichtiger sowie fester Bestandteil ihres Einkommens geworden.

Die Tiere werden instrumentalisiert.

Wollen wir das alles so oder so ähnlich erreichen?

Es gilt in der Bundesrepublik eigene Wege zu gehen, die sich an unseren Gegebenheiten orientieren um unserem Wunsch nach mehr Natur und Wildnis ein bisschen näher zu kommen.

 

Emil