Ein solcher Gesetzentwurf (zur erleichterten Wolfsjagd) kommt zustande, wenn die Ressortchefinnen zweier Fachministerien ziemlich ungetrübt von Fachwissen sind. Nun ja, anscheinend ist Kompromiss – und sei er noch so schmalbrüstig – das Gebot der gegenwärtigen Berliner Politik.
Ob in der Chausseestraße 37, 10115 Berlin, der Geschäftsstelle des DJV. ob dieses Gesetzentwurfes der Sekt bereits kaltgestellt wurde, entzieht sich der Kenntnis des Schreibers, der allerdings Champagner vorzöge. Wenn dieser Gesetzentwurf (19/10899) der derzeitigen Bundesregierung die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat fände, dann brächen für den Wolf, Canis lupus Linnaeus, 1758, harte Zeiten an:
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Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) soll um einen § 45a (Umgang mit dem Wolf) erweitert werden. So soll bei Nutztierrissen, die nicht einem Einzeltier zugewiesen werden können, der Abschuss von Einzeltieren eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Nutztierrisse“ sollen zukünftig mehre Tiere eines Rudels, ggf. das gesamte Rudel „entnommen“, d. h. erschossen werden können.
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§ 45 Abs.7 Satz 1 Nr. 1 (Abwendung erheblicher land-, forst-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden) wird i Gesetzesentwurf verwässert zu „Abwendung ernster land-, forst-, wasser- oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden. Damit ist die Ausnahme vom Zugriffsverbot (§ 44 BNatSchG) fast zur Farce geworden, denn als „ernst“ kann im Zweifelsfall fast jedes Ereignis bezeichnet werden.
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Die erweiterte Entnahmeregel soll bezüglich der Art Wolf auch auf § 45 Abs 7 Satz 4 „im Interesse der Gesundheit des Menschen…“ gelten. Nach Ansicht der Bundesregierung ist letztlich jeder Wolf, der einen Menschen verletzt, einen Menschen verfolgt oder gegenüber dem Menschen – unprovoziert – aggressives Verhalten zeigt, ein Todeskandidat. Frage: Wenn ein Wolf, vom Menschen provoziert, aggressives Verhalten zeigt, wird ihm dann Absolution erteilt?
Welche Vertreter welcher Interessengruppen ihre Vorstellungen und Gedanken zur möglichen „Lex Lupus“ beigesteuert haben, dieser Gesetzentwurf erscheint mit „heißer Nadel gestrickt“, lässt wirklichen Sachverstand vermissen.
Die Wahrscheinlichkeit, mit oder durch einen E-Scooter gesundheitlichen Schaden zu erleiden, ist weit höher, als einem Wolf zu begegnen, geschweige denn einem aggressiven, meint
Kiang
Text unter Verwendung von „Gesetzentwurf: Wolfsjagd soll erleichtert werden“ von Anke Fritz, agrarheute, 20.06.2019
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