SIPPENHAFT?
Zitat aus agrarheute vom 14. Februar 2020:
„Die Länderkammer stimmte einer neuen Regelung zu, die den Abschuss von Wölfen auch dann erlaubt, wenn nicht klar ist, welches Raubtier genau etwa Schafe gerissen hat – und zwar solange, bis es keine weiteren Schäden mehr gibt. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt.“
Es klingt doch arg nach Sippenhaft, was durch diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetze vom Bundesrat abgesegnet wurde.
Das erinnert an einen Witz aus dem Wilden Westen: Ein Revolverheld stürmt in die Kneipe und verlangt laut nach einem Whiskey. „Welchen?“ fragt der Barkeeper. „Schnauze!“ raunzt der Colt-Träger und zerschießt blitzschnell 5 von 6 Flaschen im Regal. „Den aus der heilen Flasche, aber dalli!“
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